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Sind LED-Nachrüstlampen in Deutschland legal?

Unter Auflagen

LED-Nachrüstlampen sind in Deutschland nur dann legal, wenn die konkrete Lampe eine Bauartgenehmigung für genau deine Scheinwerfer-Fahrzeug-Kombination hat. Seit 2020 gibt es solche Freigaben, aber nur für gelistete Kombinationen - alles andere ist unzulässig.

Warum?

Lange galt: Eine LED-Birne in einem für Halogen konstruierten Reflektor erzeugt eine unkontrollierte Lichtverteilung, blendet den Gegenverkehr und ist damit nicht genehmigungsfähig. Seit 2020 haben einige Hersteller für bestimmte Retrofit-LED-Lampen eine Bauartgenehmigung (oft als ABG oder ABE bezeichnet) erwirkt - allerdings nur für exakt geprüfte Kombinationen aus Lampe, Scheinwerfertyp und Fahrzeugmodell.

Der entscheidende Punkt ist diese Kombinationsliste: Der Lampenhersteller veröffentlicht eine vom Kraftfahrt-Bundesamt geführte Genehmigungsliste, in der jedes freigegebene Fahrzeug samt Scheinwerfervariante steht. Nur wenn genau dein Auto mit genau diesem Scheinwerfer dort auftaucht, ist die Nachrüstung legal. Dieselbe Lampe kann für einen Golf freigegeben sein und für das Nachbarmodell nicht.

Fehlt die Freigabe für deine Kombination, bleibt es beim alten Zustand: Die Umrüstung ist unzulässig, die Betriebserlaubnis erlischt nach § 19 StVZO, bei der Hauptuntersuchung gibt es Mängel, bei Kontrollen Bußgeld und Punkte. Die Genehmigungspapiere gehören immer ins Auto, und Lichtfarbe wie Lichtverteilung müssen dem entsprechen, was geprüft wurde.

Wovon die Legalität abhängt

  • Legal sind nur LED-Retrofit-Lampen mit einer Bauartgenehmigung (ABG/ABE) für genau deine Scheinwerfer-Fahrzeug-Kombination.
  • Die Freigabe steht in der KBA-Genehmigungsliste des Lampenherstellers; nur die dort gelisteten Kombinationen sind erlaubt.
  • Eine LED-Lampe in einem Halogen-Reflektor ohne Freigabe ist unzulässig und lässt die Betriebserlaubnis erlöschen.
  • Lichtfarbe und Lichtverteilung müssen der Genehmigung entsprechen; die Papiere sind mitzuführen.
  • Ohne passende Freigabe drohen Mängel bei der HU, Bußgeld und Punkte.

Legale Alternativen

  • LED-Retrofit-Lampe mit Bauartgenehmigung wählen, deren KBA-Liste dein Auto samt Scheinwerfer nennt.
  • Werks-LED- oder Xenon-Scheinwerfer nachrüsten, wenn für dein Modell verfügbar und eingetragen.
  • Hochwertige, zugelassene Halogenlampen als unkomplizierte Alternative.

Hängt es vom Auto ab?

Ja, komplett. Ob eine LED-Nachrüstung legal ist, entscheidet allein die Genehmigungsliste der Lampe für deine Scheinwerfer-Fahrzeug-Kombination. Ohne Eintrag in dieser Liste gibt es keinen legalen Weg, mit Eintrag ist es unkompliziert.

Weitere Legalitäts-Guides

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Quellen

Diese Seite ist allgemeine Orientierung, keine Rechtsberatung, zu den Regeln in Deutschland für LED-Nachrüstlampen. Details hängen vom konkreten Fahrzeug ab und ändern sich - kläre Umbauten vor dem Einbau mit deiner Versicherung und deine Prüfstelle (TÜV, DEKRA, GTÜ oder KÜS).