Ist LED-Kennzeichenbeleuchtung in Deutschland legal?
LED-Kennzeichenbeleuchtung ist in Deutschland legal, wenn sie genehmigt ist: komplette LED-Leuchten mit E-Prüfzeichen oder Retrofit-Birnen mit ABG für dein Fahrzeug sind zulässig - die blanke LED-Birne aus dem Zubehörregal ist es nicht.
Warum?
Kennzeichenleuchten stehen ausdrücklich in der Liste der bauartgenehmigungspflichtigen Teile (§ 22a StVZO). Zulässig sind deshalb zwei Wege: eine komplette LED-Leuchteinheit mit E-Prüfzeichen am originalen Anbauort - so machen es Serienautos - oder seit einigen Jahren LED-Retrofit-Birnen mit Allgemeiner Bauartgenehmigung (ABG), deren Kompatibilitätsliste genau deine Fahrzeug-Leuchten-Kombination nennt. Das ABG-Dokument gehört ins Auto.
Funktional gibt § 12 FZV das Ziel vor: das hintere Kennzeichen muss so beleuchtet sein, dass es auf bis zu 20 Meter lesbar ist - mit weißem Licht und ohne störendes Streulicht nach hinten. Eine saubere LED-Lösung erfüllt das oft besser als müde Halogen-Soffitten.
Der Klassiker, der schiefgeht: eine billige LED-Soffitte ohne ABG in das Halogen-Gehäuse stecken. Das ist eine nicht genehmigte Lichtquelle, bei der HU ein erheblicher Mangel und bei der Kontrolle ein Bußgeldkandidat - für ein Teil, das es in der legalen Ausführung für wenige Euro mehr gibt.
Wovon die Legalität abhängt
- Kennzeichenleuchten sind bauartgenehmigungspflichtig (§ 22a StVZO).
- Komplette LED-Leuchteinheiten mit E-Prüfzeichen sind eintragungsfrei zulässig.
- LED-Retrofit-Birnen brauchen eine ABG, deren Kompatibilitätsliste dein Fahrzeug abdeckt.
- Das Kennzeichen muss weiß beleuchtet und auf 20 m lesbar sein, ohne Streulicht nach hinten.
Hängt es von deinem Auto ab?
Ja: die ABG einer Retrofit-Birne gilt nur für die gelisteten Fahrzeug- und Leuchtenkombinationen. Steht dein Auto nicht auf der Liste, bleibt die komplette E-geprüfte Leuchteinheit.
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Quellen
- § 22a StVZO - Bauartgenehmigung für Fahrzeugteile (gesetze-im-internet.de)
- § 12 FZV - Ausgestaltung und Anbringung der Kennzeichen (gesetze-im-internet.de)
Quellen zuletzt geprüft Juli 2026.
Diese Seite ist allgemeine Orientierung, keine Rechtsberatung, zu den Regeln in Deutschland für LED-Kennzeichenbeleuchtung. Details hängen vom konkreten Fahrzeug ab und ändern sich - kläre Umbauten vor dem Einbau mit deiner Versicherung und deine Prüfstelle (TÜV, DEKRA, GTÜ oder KÜS).