Sind Zusatzscheinwerfer in Deutschland legal?
Zusatzscheinwerfer sind in Deutschland legal, wenn sie E-geprüft, paarweise und symmetrisch montiert und nach den Vorgaben des § 52 StVZO verschaltet sind. Anzahl, Anbauhöhe und Schaltung sind je Leuchtenart begrenzt.
Warum?
Auch Zusatzscheinwerfer fallen unter das Prinzip der StVZO: erlaubt ist nur, was ausdrücklich zugelassen ist. § 52 StVZO regelt die zusätzlichen Scheinwerfer und Leuchten und begrenzt, wie viele und welcher Art an einem Fahrzeug zulässig sind. Jede Leuchte braucht ein E-Prüfzeichen für ihren Zweck (etwa Fernscheinwerfer oder Nebelscheinwerfer).
Der Anbau ist an Regeln gebunden: paarweise und symmetrisch zur Fahrzeugmitte, in vorgeschriebener Höhe, und mit der richtigen Verschaltung. Zusätzliche Fernscheinwerfer dürfen nur gemeinsam mit dem serienmäßigen Fernlicht leuchten, Nebelscheinwerfer haben eigene Vorgaben. Damit sind einzeln blitzende oder frei schaltbare Zusatzleuchten unzulässig.
Beliebte Offroad-Optik wie eine LED-Lightbar oder Arbeitsscheinwerfer ist im öffentlichen Verkehr in der Regel nicht zugelassen und damit tabu, solange keine Bauartgenehmigung für den Straßenbetrieb vorliegt. Wer zusätzliches Licht will, bleibt bei geprüften Fern- oder Nebelscheinwerfern, korrekt verbaut, und schaltet alles Nichtzugelassene auf der Straße konsequent aus.
Wovon die Legalität abhängt
- Zusatzscheinwerfer brauchen ein E-Prüfzeichen und müssen paarweise sowie symmetrisch montiert sein.
- Die zulässige Anzahl und Anbauhöhe je Leuchtenart (Fernscheinwerfer, Nebelscheinwerfer) ist begrenzt (§ 52 StVZO).
- Zusätzliche Fernscheinwerfer dürfen nur zusammen mit dem Fernlicht leuchten.
- Nebelscheinwerfer haben eigene Vorgaben zu Höhe und Schaltung.
- Arbeitsscheinwerfer oder Lightbars ohne Zulassung sind im öffentlichen Verkehr unzulässig.
Legale Alternativen
- E-geprüfte Fern- oder Nebelscheinwerfer, paarweise und regelkonform verbaut.
- Bessere zugelassene Hauptscheinwerfer-Lampen statt unzulässiger Zusatzleuchten.
- Lightbar nur im Gelände oder auf Privatgrund, auf der Straße abgedeckt und aus.
Hängt es vom Auto ab?
Kaum. § 52 StVZO gilt fahrzeugunabhängig. Unterschiede gibt es nur beim Anbau, weil nicht jede Front die vorgeschriebenen Positionen und Höhen für paarige Zusatzscheinwerfer bietet.
Weitere Legalitäts-Guides
- Ist Scheibentönung in Deutschland legal?
- Ist ein Sportauspuff in Deutschland legal?
- Ist ein Gewindefahrwerk in Deutschland legal?
- Ist Chiptuning in Deutschland legal?
- Sind Tieferlegungsfedern in Deutschland legal?
- Ist ein Klappenauspuff in Deutschland legal?
- Ist ein Sportluftfilter in Deutschland legal?
- Ist eine Spurverbreiterung in Deutschland legal?
- Sind Alufelgen in Deutschland legal?
- Sind LED-Nachrüstlampen in Deutschland legal?
- Ist ein Sportlenkrad in Deutschland legal?
- Ist ein Kat-Ausbau (Decat) in Deutschland legal?
- Ist ein DPF-Ausbau in Deutschland legal?
- Ist eine AGR-Entfernung in Deutschland legal?
- Sind Pops and Bangs in Deutschland legal?
- Ist eine Xenon-Nachrüstung in Deutschland legal?
- Ist Unterbodenbeleuchtung in Deutschland legal?
- Sind dunkle Rückleuchten in Deutschland legal?
- Ist eine Dashcam in Deutschland legal?
- Sind Hosenträgergurte in Deutschland legal?
- Sind Sportschalensitze in Deutschland legal?
- Ist ein Überrollkäfig in Deutschland legal?
- Ist ein Luftfahrwerk in Deutschland legal?
- Ist eine Lachgaseinspritzung in Deutschland legal?
- Ist ein Turbo-Umbau in Deutschland legal?
- Ist ein Big-Brake-Kit in Deutschland legal?
- Ist ein Motorumbau in Deutschland legal?
- Ist Autogas in Deutschland legal?
- Ist eine Umlackierung in Deutschland legal?
- Ist eine Folierung in Deutschland legal?
- Ist eine Höherlegung in Deutschland legal?
- Ist ein Radarwarner in Deutschland legal?
- Ist eine AdBlue-Entfernung in Deutschland legal?
- Sind Spikereifen in Deutschland legal?
- Ist Tagfahrlicht in Deutschland legal?
Quellen
Diese Seite ist allgemeine Orientierung, keine Rechtsberatung, zu den Regeln in Deutschland für Zusatzscheinwerfer. Details hängen vom konkreten Fahrzeug ab und ändern sich - kläre Umbauten vor dem Einbau mit deiner Versicherung und deine Prüfstelle (TÜV, DEKRA, GTÜ oder KÜS).