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Sind Zusatzscheinwerfer in Deutschland legal?

Unter Auflagen

Zusatzscheinwerfer sind in Deutschland legal, wenn sie E-geprüft, paarweise und symmetrisch montiert und nach den Vorgaben des § 52 StVZO verschaltet sind. Anzahl, Anbauhöhe und Schaltung sind je Leuchtenart begrenzt.

Warum?

Auch Zusatzscheinwerfer fallen unter das Prinzip der StVZO: erlaubt ist nur, was ausdrücklich zugelassen ist. § 52 StVZO regelt die zusätzlichen Scheinwerfer und Leuchten und begrenzt, wie viele und welcher Art an einem Fahrzeug zulässig sind. Jede Leuchte braucht ein E-Prüfzeichen für ihren Zweck (etwa Fernscheinwerfer oder Nebelscheinwerfer).

Der Anbau ist an Regeln gebunden: paarweise und symmetrisch zur Fahrzeugmitte, in vorgeschriebener Höhe, und mit der richtigen Verschaltung. Zusätzliche Fernscheinwerfer dürfen nur gemeinsam mit dem serienmäßigen Fernlicht leuchten, Nebelscheinwerfer haben eigene Vorgaben. Damit sind einzeln blitzende oder frei schaltbare Zusatzleuchten unzulässig.

Beliebte Offroad-Optik wie eine LED-Lightbar oder Arbeitsscheinwerfer ist im öffentlichen Verkehr in der Regel nicht zugelassen und damit tabu, solange keine Bauartgenehmigung für den Straßenbetrieb vorliegt. Wer zusätzliches Licht will, bleibt bei geprüften Fern- oder Nebelscheinwerfern, korrekt verbaut, und schaltet alles Nichtzugelassene auf der Straße konsequent aus.

Wovon die Legalität abhängt

  • Zusatzscheinwerfer brauchen ein E-Prüfzeichen und müssen paarweise sowie symmetrisch montiert sein.
  • Die zulässige Anzahl und Anbauhöhe je Leuchtenart (Fernscheinwerfer, Nebelscheinwerfer) ist begrenzt (§ 52 StVZO).
  • Zusätzliche Fernscheinwerfer dürfen nur zusammen mit dem Fernlicht leuchten.
  • Nebelscheinwerfer haben eigene Vorgaben zu Höhe und Schaltung.
  • Arbeitsscheinwerfer oder Lightbars ohne Zulassung sind im öffentlichen Verkehr unzulässig.

Legale Alternativen

  • E-geprüfte Fern- oder Nebelscheinwerfer, paarweise und regelkonform verbaut.
  • Bessere zugelassene Hauptscheinwerfer-Lampen statt unzulässiger Zusatzleuchten.
  • Lightbar nur im Gelände oder auf Privatgrund, auf der Straße abgedeckt und aus.

Hängt es vom Auto ab?

Kaum. § 52 StVZO gilt fahrzeugunabhängig. Unterschiede gibt es nur beim Anbau, weil nicht jede Front die vorgeschriebenen Positionen und Höhen für paarige Zusatzscheinwerfer bietet.

Weitere Legalitäts-Guides

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Quellen

Diese Seite ist allgemeine Orientierung, keine Rechtsberatung, zu den Regeln in Deutschland für Zusatzscheinwerfer. Details hängen vom konkreten Fahrzeug ab und ändern sich - kläre Umbauten vor dem Einbau mit deiner Versicherung und deine Prüfstelle (TÜV, DEKRA, GTÜ oder KÜS).