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Sind Radlaufverbreiterungen in Deutschland legal?

Unter Auflagen

Radlaufverbreiterungen sind in Deutschland legal, wenn sie genehmigt sind und ihren Job machen: die Reifen wirksam abdecken. Mit ABE oder Teilegutachten plus Änderungsabnahme ist der Weg klar - Universal-Flares ohne Papiere enden in der Einzelabnahme.

Warum?

Der Ausgangspunkt ist § 36a StVZO: Räder müssen hinreichend wirkende Abdeckungen haben. Wer breitere Rad-Reifen-Kombinationen fährt, braucht deshalb oft Verbreiterungen, damit die Lauffläche im vorgeschriebenen Bereich abgedeckt bleibt - das europäische Regelwerk konkretisiert die Abdeckzone über der Reifenbreite. Verbreiterungen sind damit häufig nicht Kür, sondern Pflicht der Kombination.

Genehmigungsseitig gilt das übliche Dreistufensystem: Anbauteile mit ABE oder Teilegutachten werden montiert und per Änderungsabnahme eingetragen; Universal- oder GFK-Verbreiterungen ohne Prüfzeugnis müssen in die Einzelabnahme nach § 21. Weil Flares fast immer zusammen mit Rädern und Fahrwerk auftreten, beurteilt der Prüfer das Paket als Ganzes.

Handwerklich verlangen § 30c StVZO und die Prüfpraxis feste Montage und entschärfte Kanten - scharfkantige, vorstehende Verbreiterungen gefährden Fußgänger und kosten die Abnahme. Sauber eingetragen sind Verbreiterungen dagegen ein etablierter Umbau, den jede HU kennt.

Wovon die Legalität abhängt

  • Räder brauchen wirksame Abdeckungen (§ 36a StVZO) - die Lauffläche muss abgedeckt sein.
  • Verbreiterungen mit ABE oder Teilegutachten plus Änderungsabnahme sind der Standardweg.
  • Universalverbreiterungen ohne Prüfzeugnis laufen auf die Einzelabnahme hinaus.
  • Kanten müssen gerundet und fest montiert sein, keine scharfen vorstehenden Teile.
  • Die Kombination mit Rad/Reifen und Tieferlegung wird als Ganzes beurteilt.
Neu seit dem 20. Juni 2025: Teiletypgenehmigung statt Teilegutachten

Das Kraftfahrt-Bundesamt stellt seit dem 20. Juni 2025 keine neuen Teilegutachten mehr aus. Neu auf den Markt gebrachte Teile bekommen stattdessen eine Teiletypgenehmigung (TTG), erkennbar an einer sechsstelligen KBA-Nummer; die ABE mit ihrer fünfstelligen Nummer bleibt davon unberührt. Bereits ausgestellte Teilegutachten gelten noch bis zum 20. Juni 2028 und danach nur noch für die Einzelabnahme nach § 21 StVZO. Teile, die vorher verbaut und abgenommen wurden, behalten ihre Gültigkeit.

Hängt es von deinem Auto ab?

Ja: was es mit Prüfzeugnis für dein Modell gibt und welche Rad-Reifen-Kombination abgedeckt werden muss, ist fahrzeugspezifisch. Für populäre Modelle existieren komplette dokumentierte Lösungen.

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Quellen

Quellen zuletzt geprüft Juli 2026.

Diese Seite ist allgemeine Orientierung, keine Rechtsberatung, zu den Regeln in Deutschland für Radlaufverbreiterungen. Details hängen vom konkreten Fahrzeug ab und ändern sich - kläre Umbauten vor dem Einbau mit deiner Versicherung und deine Prüfstelle (TÜV, DEKRA, GTÜ oder KÜS).