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Ist eine Xenon-Nachrüstung in Deutschland legal?

Unter Auflagen

Eine Xenon-Nachrüstung ist in Deutschland legal, aber nur als komplettes, geprüftes System: E-geprüfte Xenon-Scheinwerfer plus automatische Leuchtweitenregulierung und Scheinwerferreinigungsanlage. Einen Xenon-Brenner einfach in einen Halogen-Reflektor zu stecken ist unzulässig.

Warum?

Licht ist in der StVZO streng geregelt: § 50 StVZO und § 49a StVZO lassen nur bauartgenehmigte Scheinwerfer mit definierter Lichtverteilung zu. Für Gasentladungslampen (Xenon) kommt eine harte Zusatzpflicht dazu, nämlich eine automatische Leuchtweitenregulierung und eine Scheinwerferreinigungsanlage. Ohne diese beiden Systeme ist Xenon am Fahrzeug nicht zulässig, egal wie sauber verbaut.

Genau daran scheitern die günstigen Umbaukits: Ein Xenon-Brenner in einem für Halogen gebauten Reflektor erzeugt eine unkontrollierte Streulichtverteilung und blendet den Gegenverkehr. Solche „Xenon-Look"-Sets haben kein Prüfzeichen, sind nicht genehmigungsfähig und lassen die Betriebserlaubnis nach § 19 StVZO erlöschen. Bei Kontrollen drohen Mängelkarte, Bußgeld und Stilllegung, bei der HU der Durchfall.

Der legale Weg ist die Umrüstung auf komplette, für dein Fahrzeug freigegebene Xenon-Scheinwerfer mit den vorgeschriebenen Systemen, anschließend abgenommen und in die Papiere eingetragen. Wer den Aufwand scheut, bleibt bei geprüften Halogenlampen. Nachrüst-LED-Lampen sind ein eigenes Thema mit eigenen, seit einigen Jahren teils vorhandenen Bauartgenehmigungen für bestimmte Scheinwerfer-Fahrzeug-Kombinationen.

Wovon die Legalität abhängt

  • Nur komplette, E-geprüfte Xenon-Scheinwerfer sind zulässig, keine Brenner im Halogen-Reflektor.
  • Pflicht sind eine automatische Leuchtweitenregulierung und eine Scheinwerferreinigungsanlage (§ 50 StVZO).
  • Die Umrüstung gehört abgenommen und in die Fahrzeugpapiere eingetragen.
  • Nachrüst-„Xenon-Look"-Kits ohne Prüfzeichen sind unzulässig und kosten die Betriebserlaubnis.
  • Lichtfarbe und Lichtverteilung müssen der Bauartgenehmigung entsprechen.

Legale Alternativen

  • Komplette, E-geprüfte Xenon-Scheinwerfer mit Leuchtweitenregulierung und Reinigungsanlage, eingetragen.
  • Werks-Xenon oder -LED als Ausstattungsoption, falls für dein Modell bestellbar.
  • Hochwertige, zugelassene Halogenlampen statt nicht genehmigter Brenner-Kits.

Hängt es vom Auto ab?

Ja. Ob es geprüfte Xenon-Scheinwerfer samt der Pflichtsysteme für dein Modell überhaupt gibt und wie aufwendig die Nachrüstung wird, hängt vom Fahrzeug ab. Autos, die ab Werk mit Xenon lieferbar waren, lassen sich meist leichter umrüsten.

Weitere Legalitäts-Guides

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Quellen

Diese Seite ist allgemeine Orientierung, keine Rechtsberatung, zu den Regeln in Deutschland für Xenon-Nachrüstung. Details hängen vom konkreten Fahrzeug ab und ändern sich - kläre Umbauten vor dem Einbau mit deiner Versicherung und deine Prüfstelle (TÜV, DEKRA, GTÜ oder KÜS).