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Ist ein Fahrradträger in Deutschland legal?

Unter Auflagen

Ein Fahrradträger ist in Deutschland erlaubt, wenn hinten alles sichtbar bleibt, was sichtbar sein muss. Verdeckt er Kennzeichen oder Leuchten, müssen beide am Träger wiederholt werden.

Warum?

Der Träger selbst ist unkritisch: Kupplungs- und Heckträger sind Zubehör und brauchen keine Eintragung. Die Anforderungen kommen von dem, was sie verdecken. § 12 FZV verlangt, dass das hintere Kennzeichen aus 20 Metern lesbar und beleuchtet ist. Sitzt der Träger davor, brauchst du ein zweites Kennzeichenschild mit derselben Nummer am Träger, dazu eine Kennzeichenleuchte. Ein Schild mit einer anderen Nummer ist nicht zulässig.

Dasselbe gilt für die Beleuchtung nach § 53 StVZO: Schlussleuchten, Bremsleuchten, Blinker und Rückstrahler müssen wirksam bleiben. Verdeckt der Träger sie, wird er über den Elektrosatz der Anhängerkupplung angeschlossen und übernimmt die Funktion. Vor jeder Fahrt lohnt der kurze Funktionstest, weil ein defekter Kontakt am Träger dieselbe Wirkung hat wie ein Ausfall am Fahrzeug.

Bleiben Maße und Gewicht. Der Träger darf nicht breiter sein als das Fahrzeug, und nichts darf so überstehen, dass es andere gefährdet - das ist § 30c StVZO. Die Räder selbst sind Ladung im Sinne von § 22 StVO und müssen so gesichert sein, dass bei Vollbremsung oder Ausweichmanöver nichts verrutscht oder herabfällt. Beim Kupplungsträger ist die zulässige Stützlast die harte Grenze: Sie steht in den Fahrzeugpapieren und umfasst Träger und Räder zusammen.

Wovon die Legalität abhängt

  • Verdeckt der Träger das Kennzeichen, braucht er ein zweites Schild mit derselben Nummer.
  • Verdeckte Leuchten müssen am Träger wiederholt werden: Schluss-, Brems- und Blinklicht.
  • Das Kennzeichen am Träger braucht eine eigene Beleuchtung.
  • Der Träger darf nicht breiter sein als das Fahrzeug.
  • Die Stützlast der Anhängerkupplung begrenzt Träger plus Räder.

Legale Alternativen

  • Kupplungsträger mit vorbereiteter Leuchtenleiste und Kennzeichenhalter.
  • Dachträger, wenn die Stützlast der Kupplung nicht reicht.
  • Innenraumtransport mit ausgebautem Vorderrad bei nur einem Fahrrad.

Hängt es von deinem Auto ab?

Ja, beim Gewicht. Die zulässige Stützlast unterscheidet sich je nach Fahrzeug und Kupplung deutlich und begrenzt, wie viele und wie schwere Räder mitkommen. E-Bikes sprengen sie schneller, als die meisten erwarten.

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Quellen

Quellen zuletzt geprüft Juli 2026.

Diese Seite ist allgemeine Orientierung, keine Rechtsberatung, zu den Regeln in Deutschland für Fahrradträger. Details hängen vom konkreten Fahrzeug ab und ändern sich - kläre Umbauten vor dem Einbau mit deiner Versicherung und deine Prüfstelle (TÜV, DEKRA, GTÜ oder KÜS).