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Ist eine Dashcam in Deutschland legal?

Unter Auflagen

Eine Dashcam ist in Deutschland legal, aber nur im richtigen Betrieb: kurze, anlassbezogene Aufnahmen in einer sich überschreibenden Schleife sind zulässig, eine anlasslose Daueraufzeichnung des Verkehrs dagegen datenschutzwidrig. Als Unfallbeweis sind die Aufnahmen grundsätzlich verwertbar.

Warum?

Der Streit drehte sich lange um den Datenschutz: Eine Dashcam filmt fortlaufend fremde Menschen, Fahrzeuge und Kennzeichen im öffentlichen Raum, was ohne Anlass gegen die Grundsätze der Datenschutz-Grundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes verstößt. Der Bundesgerichtshof hat 2018 (VI ZR 233/17) aber klargestellt, dass eine solche Aufnahme im Zivilprozess trotzdem als Beweismittel verwertet werden kann - die Interessen der Unfallaufklärung überwiegen im Einzelfall.

Legal betreibst du eine Dashcam deshalb mit einer kurzen Ringspeicher-Aufzeichnung: Das Gerät nimmt in einer Schleife auf und überschreibt die Daten laufend, dauerhaft gespeichert wird nur bei einem Ereignis, etwa durch den G-Sensor bei einem Aufprall. Was du nicht darfst, ist stunden- oder tagelang alles aufzeichnen und archivieren oder Aufnahmen fremder Personen und Kennzeichen ins Internet stellen - das ist der Bereich, in dem Datenschutzbehörden Bußgelder verhängen.

Neben dem Datenschutz zählt die Montage: Die Kamera und ihre Halterung dürfen das Sichtfeld des Fahrers nach § 35b StVZO nicht einschränken, gehören also an den oberen Rand hinter den Spiegel und nicht mitten ins Blickfeld. Wer Ringspeicher, kurze Aufbewahrung und eine unauffällige Montage beachtet, ist auf der sicheren Seite.

Wovon die Legalität abhängt

  • Erlaubt ist die kurze, anlassbezogene Aufzeichnung in einer Schleife, die sich laufend überschreibt.
  • Eine permanente, anlasslose Daueraufzeichnung des öffentlichen Raums ist datenschutzwidrig.
  • Aufnahmen dürfen nach einem Unfall als Beweismittel dienen (BGH VI ZR 233/17), aber nicht ins Netz gestellt werden.
  • Die Halterung darf das Sichtfeld des Fahrers nicht einschränken (§ 35b StVZO, ausreichendes Sichtfeld).
  • Wer fremde Personen und Kennzeichen dauerhaft speichert oder veröffentlicht, riskiert Datenschutz-Bußgelder.

Legale Alternativen

  • Dashcam mit kurzem Ringspeicher und automatischer Ereignissicherung per G-Sensor.
  • Aufnahmen nur im Streitfall an Polizei, Versicherung oder Gericht weitergeben, nicht veröffentlichen.
  • Parkwächter-Funktion nur nutzen, wo sie kurz und anlassbezogen aufzeichnet.

Hängt es vom Auto ab?

Nein. Die rechtlichen Grenzen sind bei jedem Fahrzeug gleich und hängen am Betrieb der Kamera, nicht am Auto. Nur die beste Einbauposition für freie Sicht unterscheidet sich je nach Windschutzscheibe und Spiegel.

Weitere Legalitäts-Guides

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Quellen

Diese Seite ist allgemeine Orientierung, keine Rechtsberatung, zu den Regeln in Deutschland für Dashcam. Details hängen vom konkreten Fahrzeug ab und ändern sich - kläre Umbauten vor dem Einbau mit deiner Versicherung und deine Prüfstelle (TÜV, DEKRA, GTÜ oder KÜS).